Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bonum Treuhand GmbH, Gubelstrasse 19, 6300 Zug

 

1.       Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil der Vereinbarungen zwischen Bonum Treuhand GmbH und ihren Auftraggebern und regeln die allgemeinen Aspekte der Leistungserbringung. Sie gelten für alle Dienstleistungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

 

2.       Leistungserbringung

Die Beauftragung erfolgt mündlich oder schriftlich und enthält den durch den Auftraggeber definierten Leistungsumfang, welcher separat in einem Anhang festgehalten wird. Bonum Treuhand GmbH verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Arbeitsleistungen. Bonum Treuhand GmbH ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer /Hilfspersonen) beizuziehen, wenn dies zur Auftragserfüllung notwendig ist und muss dem Auftraggeber einen allfälligen Beizug nicht vorgängig anzeigen, da Bonum Treuhand GmbH allein verantwortlich ist für die Arbeitsleistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Erfüllung erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Bonum Treuhand GmbH haftet nicht für Verzögerungen und Unzulänglichkeiten, welche durch den Auftraggeber verursacht oder in Kauf genommen werden. Zusätzlich vom Auftraggeber geforderte Leistungen und Verzögerungen, welche zu Mehrkosten führen, werden nach dem effektiven Aufwand zu den auf der Webseite publizierten, aktuell gültigen Stundenansätzen von Bonum Treuhand GmbH verrechnet. Leistungen und Spesen von allfälligen Dritten gehen zu Lasten des Auftraggebers, werden über Bonum Treuhand GmbH abgerechnet. Sämtliche Leistungen und Spesen, sofern nichts anderes vereinbart, werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innert 15 Tagen netto zahlbar. Werden Arbeiten beim Auftraggeber vor Ort verrichtet, stehen Bonum Treuhand GmbH die dafür notwendigen Arbeitsgeräte kostenlos zur Verfügung.

 

3.       Verzug

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten Dienstleistungen von Bonum Treuhand GmbH nicht als Verfalltagsgeschäfte. Bei Verzug der Leistungserbringung hat der Auftraggeber Bonum Treuhand GmbH eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Kommt Bonum Treuhand GmbH ihren Verpflichtungen nicht innert dieser Nachfrist nach, ist der Auftraggeber berechtigt, vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Rückstand, tritt der Verzug ohne Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Bonum Treuhand GmbH kann dem Auftraggeber alle ihr dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann Bonum Treuhand GmbH die Erbringung weiterer Leistungen im Rahmen des entsprechenden Vertrages von der vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen und auch von künftigen Vorauszahlungen abhängig machen.

 

4.       Beendigung und Folgen

Die Vertragsauflösung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat die bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes zuzüglich der angefallenen Spesen zu entrichten. Dies gilt ebenso für allfällig angefallene Drittleistungen samt Spesen.

 

5.       Geheimhaltung, Datenschutz

Bonum Treuhand GmbH behandelt sämtliche Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers vertraulich. Allfällige Dritte erhalten nur die zur Erfüllung der Aufgabenstellung erforderlichen Daten und Informationen und werden über eine separate Vertraulichkeitserklärung einbezogen.

 

6.       Mängel

Beanstandungen hat der Auftraggeber innert 10 Tagen nach Ablieferung der Dienstleistungen zu melden. Danach gilt die Arbeit als definitiv und einwandfrei. Fristgemäss gemeldete Mängel werden durch Bonum Treuhand GmbH kostenlos behoben. Sollten die gemeldeten Mängel aus Sicht von Bonum Treuhand GmbH keine Fehler sein, teilt sie dies dem Auftraggeber umgehend mit. Die Vertragsparteien suchen gemeinsam eine übereinstimmende Lösung.

 

7.       Nutzung

Der Vertrag endet mit dem Ablauf der 10-tägi-gen Beanstandungsfrist Danach darf der Auftraggeber frei über die Dienstleistungen verfügen. Er zeichnet sich allein verantwortlich für die Verwendung. Bonum Treuhand GmbH haftet nicht für allfällige Schäden, welche aus der nachfolgenden Verwendung der abgelieferten Arbeit entstehen.

 

8.       Schlussbestimmungen

Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien ist Zug (ZG). Bonum Treuhand GmbH darf den Auftraggeber jedoch auch an dessen Wohnsitz belangen.

 

 

6300 Zug, 4. März 2020 / gültig bis auf Widerruf